EmpCo: "Grüne Versprechen" ( also auch sozial-nachhaltige Werbeaussagen) nur noch mit Nachweis ab 27.09.2026
Bitte sorgen Sie als Optiker ab 27.09.2026 für eine Dokumentation und für schriftliche Nachweise, dass Ihre "sozial-nachhaltigen Versprechen" gegenüber den Endkunden auch tatsächlich eingehalten werden.
Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie „EmpCo“ für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen am 27. September 2026 steigen die Anforderungen an die Werbung deutlich.
EmpCo steht für “Empowering Consumers for the Green Transition”. Dabei handelt es sich um eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte im Zusammenhang mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.
Ziel der Richtlinie ist es, Greenwashing einzudämmen und Verbrauchern verlässliche Informationen für Kaufentscheidungen zu geben.
Unternehmen dürfen künftig nur noch dann mit Umweltvorteilen werben, wenn diese nachweisbar sind.
Insbesondere müssen auch ganz allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ konkret erläutert werden.
Wer künftig also über Nachhaltigkeit mit seinen Kunden wahrheitsgemäß sprechen will, braucht einen Nachweis.
Wer z.B. in der Optik-Branche die Qualität und Nachhaltigkeit des Sammelns und Weitergebens von "gebrauchten Endkunden-Brillen" an geeignete Hilfs-Projekte wirklich glaubwürdig und nachvollziehbar besetzen möchte, muss sich ab dem 27.09.2026 um entsprechende "Nachweise" bzgl. der wahrheitsgemäßen Umsetzung seines sozial-nachhaltigen Sammel-Versprechens als "sympathisch-sozial-nachhaltige Werbeaussage" kümmern, denn Nachhaltigkeit beeinflusst Kaufentscheidungen und daher müssen nachhaltige Werbeaussagen auch "wahrheitsgemäß & beweisbar" sein.
Mehr informationen finden Sie hier:
https://www.gudd-zweck.de/fyi/empco-ab-27092026/
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